Kann ich einen Küchenbau von den Steuern abziehen?
Als Faustregel: Wer im eigenen Wohneigentum eine bestehende Küche gleichwertig ersetzt, darf die Kosten in der Regel als werterhaltenden Unterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wird die Küche deutlich aufgewertet (zum Beispiel eine Zeile wird zur Kochinsel) oder erstmals eingebaut, gilt das als wertvermehrend und ist nicht vom Einkommen abziehbar – solche Investitionen werden aber bei
